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Ein Impressum ist laut Wikipedia „eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen“.

In Bezug auf Webseiten ist ein Impressum verbunden mit der Offenlegungspflicht der Verantwortlichkeiten nach dem Telemediengesetz (TMG).

Für wen gilt die Impressumspflicht eigentlich?

Die Antwort darauf ist eindeutig: wenn Sie eine Website haben, müssen Sie auf dieser bestimmte Angaben machen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Das Impressum soll Informationen sowohl für Kunden aber auch für Wettbewerber über den jeweiligen Anbieter liefern.

Wo muss das Impressum stehen?

Auch dieser Aspekt spielt eine Rolle: das Impressum muss unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar und stets aktuell sein. Es muss gewährleistet sein, dass der Webseiten-Besucher von jeder Seite stets mit einem Klick zu Ihrem Impressum gelangt. Um sicher zu gehen, sollten die Angaben entweder in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation, der von jeder Unterseite aus zu erreichen ist, oder als Link auf jeder Seite eingebunden werden. Der Menüpunkt oder Link sollte mit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ benannt werden.

Eine verbindliche Auskunft kann natürlich nur ein Anwalt geben. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, lassen Sie Ihr Impressum von einem Anwalt prüfen.

(Foto: Fineas - Fotolia.com #47736704)

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